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KOMMISSIONEN UND GREMIEN

Rat für soziales Leben (CVS)?

Der CVS ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium in Pflegeheimen. Er setzt sich aus Vertretern der Bewohner, Angehörigen, des Personals und der Heimleitung zusammen. Der CVS tagt dreimal jährlich. Die Amtszeiten seiner Mitglieder werden vom CVS festgelegt.

Der CVS nimmt Stellung und unterbreitet Vorschläge zu allen Fragen des Lebens in der Einrichtung, insbesondere:

  • Die Rechte und Freiheiten der Menschen begleitet

  • Inneneinrichtung und Alltag

  • Aktivitäten, soziokulturelle Unterhaltung und angebotene Dienstleistungen

  • Bau- und Ausstattungsprojekte

  • Art und Preis der erbrachten Dienstleistungen

  • Betroffenheit von Gemeinschaftsräumen

  • Instandhaltung der Räumlichkeiten

  • Umsiedlung im Falle von Arbeiten oder Schließung geplant

  • Die Belebung des institutionellen Lebens und die Maßnahmen zur Förderung der Beziehungen zwischen den Teilnehmern

  • Wesentliche Änderungen der Förderbedingungen

  • Die Einrichtung oder das Dienstleistungsprojekt und insbesondere der Abschnitt über die Politik zur Verhütung und Bekämpfung von Misshandlungen

  • Der Transportorganisationsplan für behinderte Erwachsene in Tagesbetreuung.

Die CVS-Mitgliederliste finden Sie im Willkommenspaket. Protokolle hängen in jeder Abteilung aus.

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